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In der Region Samara fand der Investorentag statt

In der Region Samara fand der Investorentag statt

Die Tätigkeitsfelder des Rates sind

Die Tätigkeitsfelder des Rates sind

Wirtschaftspotential

Wirtschaftspotential



Bestimmung über den Rat für die Förderung der Auslandsinvestitionen bei der Regierung der Samara-Region




Zusammensetzung des Rates der Förderung der Auslandsinvestitionen bei der Regierung der Samara-Region




1. Allgemeines

 

1.1. Die vorliegende Bestimmung regelt das Verfahren der Zusammensetzung des Rates für die Förderung der Auslandsinvestitionen bei der Regierung der Samara-Region (weiter – der Rat),  Aufgaben,  Funktionen und  Organisationsformen seiner Tätigkeit. 

1.2. Der Rat hat das Ziel, die Beschaffung und die Gewährung der Auslandsinvestitionen im Gebiet Samara als eines der Infrastrukturelemente des Investitionsklimas der Samara-Region zu fördern.

1.3. In seiner Tätigkeit lässt sich der Rat von den allgemein anerkannten Prinzipien und Normen des internationalen Rechts, dem Grundgesetz der Russischen Föderation (der Verfassung), den föderalen Gesetzen, dem Statut der Samara-Region, den regionalen Gesetzen, den anderen normativen Rechtsakten der Samara-Region, sowie auch von dieser Bestimmung leiten.

1.4. Der Rat ist ein Kollegialberatungsorgan.

1.5. Der Rat hat seinen Stempel und ein Formblatt.  

   

2. Aufgaben und Funktionen des Rates

   

2.1. Die Tätigkeitsfelder des Rates sind:

  • Förderung der Auslandsinvestitionen in der Samara-Region;
  • Bestimmung der Hauptbereiche des  Auslandsengagements auf Grund der wirtschaftlichen Analyse der vorhandenen Markttrends;
  • Begünstigung der Vervollkommnung der Investitionsgesetzgebung  der Samara-Region gemäß den allgemein anerkannten Grundsätzen und  internationalen Rechtsnormen;
  • Erweisen von Informations- und Beratungshilfe bei der Gründung der Unternehmen mit dem Anteil des Auslandspartners in Samara-Region, und bei der Problemlösung in der laufenden Tätigkeit von den Auslandsinvestoren und den nicht staatlichen Unternehmen  mit der ausländischen Beteiligung im Gebiet der Samara-Region;
  • Förderung der Samara-Region im Bereich der Beschaffung von Auslandsinvestitionen.

  2.2. Im Rahmen der Ausführung seiner Aufträge erfüllt der Rat folgende Aufgaben:

  • Ausarbeitung der Richtlinien für die Regierung der Samara-Region bezüglich der Optimierung der Politik im Bereich der Beschaffung von den Auslandsinvestitionen;
  • Ermittlung von Investitionstrends auf dem regionalen Niveau unter den Bedingungen der gesamteuropäischen und internationalen Konkurrenz;
  • Verallgemeinerung der Erfahrung von der Investitionstätigkeit mit  ausländischen Partnern in den Regionen der Russischen Föderation und  Europas;
  • Entwicklung der Richtlinien bei der Ausarbeitung von den Projekten der normativen Rechtsakte, die die Investitionstätigkeit in Samara-Region  regeln;
  • Erwägung der Programme für die Verbesserung der  Attraktivität und der  Investitionsspezialisierung der Investitionsstandorte der Samara- Region   –  Stadtkreise und  Munizipalbezirke   –    im Teil über die Unternehmen  mit  ausländischen  Aktivitäten;
  • Betreuung des Investitionsprojekts mit dem ausländischen Anteil hinsichtlich der Vorbeugung eventuell auftretender administrativer Hindernisse auf dem Stadium der Gründung und der Entwicklung des neuen Geschäfts;
  • Veranstalten von  Treffen und Mitwirkung, unter Umständen,  bei der Problemlösung  bezüglich der laufenden Tätigkeit der ausländischen Investoren und der nicht staatlichen Unternehmen mit dem ausländischen Anteil  mit den Behörden der Staatsmacht, den Selbstverwaltungen vor Ort, den für die Erteilung von besonderen behördlichen Genehmigungen und Lizenzen zuständigen  Institutionen, sowie mit den Amtspersonen in Samara-Region;
  • Erweisen von Informationsunterstützung bei der Organisierung des Geschäftes mit dem ausländischen Anteil in Samara-Region;
  • Zusammenwirken mit den  in Samara-Region bereits arbeitenden  ausländischen Investoren;
  • Erhalten des positiven Images unter den ausländischen Investoren über die Geschäftsverhältnisse in Samara-Region;
  • Bearbeitung der mündlichen und schriftlichen Anträge der Auslandsinvestoren und der nicht staatlichen Unternehmen mit dem ausländischen Anteil;
  • Vorbereitung und Durchführung der Seminare, Konferenzen und Leisten der anderen Aufklärungsarbeit im Bereich des Rechtssicherheit der Geschäftsleute in Samara-Region;
  • Teilnahme an den Foren, Kongressen im Bereich der Auslandsinvestitionen;
  • andere Funktionen gemäß der Gesetzgebung.

    

3. Struktur, Ordnung der Zusammensetzung und der Tätigkeit des Rates

 

3.1. Der Rat besteht aus einem Vorsitzenden, einem Koordinator und Mitgliedern des Rates. Der Vorsitzende des Rates ist der stellvertretende  Vorsitzende von der Regierung der Samara-Region  – Minister für Wirtschaftsentwicklung, Investitionen und  Handel der Samara-Region (nach der Funktion). Der Personalbestand des Rates wird auf  Anordnung  der Regierung der Samara-Region  nach der Empfehlung des Ministers für Wirtschaftsentwicklung,  Investitionen und  Handel der Samara-Region genehmigt und kann auf Grund der jährlichen Rotation verändert werden. Die Delegierung der Machtbefugnis im Rat von einem Ratsmitglied an andere Personen ist unzulässig.     

Zuständig für die organisatorisch-technische Sicherstellung der Tätigkeit des Rates ist die Struktur des Ministeriums für Wirtschaftsentwicklung,  Investitionen und  Handel der Samara-Region. In ihrer Kompetenz sind auch die Fragen der Entwicklung der außenwirtschaftlichen Beziehungen und der Auslandsinvestitionen.

3.2. Die Sitzungen des Rates finden bedarfsgerecht  statt, aber nicht seltener als einmal pro Halbjahr.

Die Tagesordnung und die Bearbeitungsordnung der Fragen auf den Sitzungen des Rates werden durch den Vorsitzenden genehmigt. Der Rat ist berechtigt, jede Frage bezüglich der Investitionstätigkeitsentwicklung mit dem ausländischen Anteil in Samara-Region zu behandeln. Der Rat hat Recht, Amtspersonen von den Behörden der Samara-Region, sowie auch die der anderen Organisationen und einzelne Personen je nach der Tagesordnung zur Ratessitzung einzuladen. Dabei ist der Rat berechtigt, die für die Behandlung der Fragen der Tagesordnung notwendigen Unterlagen und Materialien bei den staatlichen Behörden, den Selbstverwaltungen vor Ort, sowie ihren Amtspersonen anzufragen und von ihnen zu erhalten.  

Die Beschlüsse des Rates werden auf der Ratssitzung mit einfacher Mehrheit von der Gesamtzahl der Anwesenden getroffen. Die Beschlüsse der Ratessitzung werden im Protokoll fixiert, der von dem Vorsitzenden der Kommission unterzeichnet wird.