1. Allgemeines
1.1 Die vorliegende Bestimmung regelt die Beziehungen im Bereich der Organisation der Ausstellungs- und Präsentationstätigkeit der Regierung der Samara-Region, bestimmt organisatorisch-rechtliche Realisierungsmechanismen dieser Tätigkeit, einschließlich des Verfahrens der Bildung und der Aufgaben der Kommission für der Ausstellungs- und Präsentationstätigkeit bei der Regierung der Samara-Region.
1.2 Das Ziel der Ausstellungs- und Präsentationstätigkeit von der Regierung der Samara-Region ist die Förderung des ständigen Wirtschaftswachstums, die Entwicklung der außenwirtschaftlichen und zwischenregionalen Beziehungen, das Schaffen des positiven Images der Region als eines stabilen und sicheren Partners.
1.3 Die Hauptaufgaben der Ausstellungs- und Präsentationstätigkeit der Regierung der Samara-Region sind:
- strategisches Marketing und Förderung der Samara-Region im Inland und auf dem internationalen Niveau mittels der Durchführung von speziellen Ausstellungen und Präsentationen;
- Stimulierung der Ausfuhrsteigerung und Beschaffung von Auslandsinvestitionen durch die Ausstellungs- und Präsentationsteilnahme im Ausland;
- Stimulierung der Beteiligung der regionalen Organisationen an den Ausstellungs- und Präsentationsveranstaltungen, die der Strategie der sozialökonomischen Entwicklung der Samara-Region entsprechen, darunter im Bereich der Entwicklung von hochtechnologischen Clusters auf der Grundlage der traditionellen und der neuen Zweige der Regionsspezialisierung;
- Unterstützung der Infrastrukturentwicklung der Ausstellungs- und Präsentationstätigkeit, dabei auch die Organisation der multifunktionalen Ausstellungs- und Businesszentren im Gebiet Samara.
1.4 Die Schwerpunkte der Ausstellungs- und Präsentationstätigkeit der Regierung der Samara-Region sind:
- Koordination der Entwicklung der Ausstellungs- und Präsentationstätigkeit in Samara-Region;
- Stimulierung der Ausstellungs- und Präsentationstätigkeit in Samara-Region durch die Gewährung der staatlichen Unterstützung der Tätigkeit dieser Art;
- Förderung der Bildung der materiell-technischen Basis für die Ausstellungs- und Präsentationstätigkeit in Samara-Region.
1.5 Die Ausstellungs- und Präsentationstätigkeit von der Regierung der Samara-Region hat einen planmäßigen Charakter und wird durch die Ausarbeitung und Realisierung von den Jahr- und Vierteljahrplänen der Ausstellungs- und Präsentationsveranstaltungen der Regierung der Samara-Region verwirklicht.
1.6 Zwecks der Ausarbeitung der entsprechenden Jahr- und Vierteljahrpläne werden die Ausstellungs- und Präsentationsveranstaltungen von der Regierung der Samara-Region (weiter – Ausstellungen und Präsentationen) in folgende Hauptgruppen geteilt:
- nach dem funktionalen Merkmal;
-Ausstellungstätigkeiten, einschließlich Ausstellungen, Jahrmärkte, Salons, Versammlungen, Geschäftsexpositionen;
-Präsentationsveranstaltungen, einschließlich Businessforen, Wirtschaftsmissionen, Präsentationen, Konferenzen, Geschäftsreisen, Beratungen, Treffen und Verhandlungen;
- nach dem Status des Veranstalters:
-Veranstaltungen, die nach der Entscheidung des Präsidenten der Russischen Föderation abgehalten werden;
-Veranstaltungen, die auf Initiative der Staatsorgane der RF durchgeführt werden;
-Veranstaltungen, die die Regierung der Samara-Region initiieren;
-zweigspezifische oder übrige Ausstellungs- und Präsentationsveranstaltungen, die von den Behörden der Regierung der Samara-Region, von der Industrie- und Handelskammer der Samara-Region und auch von den Businessvereinigungen und -organisationen in Samara-Region inspiriert werden;
- nach dem Statusmerkmal:
-internationale Veranstaltungen, einschließlich der weltweiten Ausstellungen, internationalen Präsentationsveranstaltungen, nationalen Ausstellungen mit der Beteiligung der Subjekte der Russischen Föderation im Ausland;
-gesamtrussische, interregionale und regionale Veranstaltungen;
- nach dem territorialen Merkmal:
-Veranstaltungen, die in der Russischen Föderation stattfinden;
-Veranstaltungen, die im Ausland durchgeführt werden;
- Nach dem Zeitmerkmal:
-beständige;
- periodische (einmal pro Jahr oder mehr);
-einmalige.
2. Die Kommission der Ausstellungs- und Präsentationstätigkeit bei der Regierung der Samara-Region
2.1 Um die Ausstellungs- und Präsentationsarbeit zu organisieren, wird eine Kommission von der Ausstellungs- und Präsentationstätigkeit von der Regierung der Samara-Region (weiter - Kommission) geschaffen. Die Kommission ist ein ständig wirkendes Organ, das für die allgemeine Koordinierung von der Entwicklung der Tätigkeit dieser Art und auch für die Ausarbeitung von den Jahr- und Vierteljahrplänen der Ausstellungs- und Präsentationsveranstaltungen zuständig ist.
2.2 Die Kommission besteht aus einem Vorsitzenden, einem Stellvertreter des Vorsitzenden, einem Schriftführer und Mitgliedern der Kommission. An die Spitze der Kommission tretet der Vizegouverneur - der erste Stellvertreter des Vorsitzenden von der Regierung der Samara-Region (nach der Funktion). Der Personalbestand der Kommission wird durch die Verordnung von der Regierung der Samara-Region bestätigt. Zuständig für die organisatorisch-technische Sicherstellung der Tätigkeit der Kommission ist das Ministerium der Wirtschaftsentwicklung, der Investitionen und des Handels der Samara-Region (weiter - Ministerium).
2.3 Die Sitzungen der Kommission finden im Bedarfsfall statt, aber nicht seltener als einmal pro Vierteljahr. In der Zwischenzeit wird die Ausstellungs- und Präsentationstätigkeit der Regierung der Samara-Region vom Ministerium koordiniert. Die Kommissionssitzungen gelten als beschlussfähig, wenn darin mehr als die Hälfte der Kommissionsmitglieder anwesend ist.
2.4 Die Kommission realisiert folgende Hauptfunktionen:
- Auswertung von den Ergebnissen und Aufstellen der Entwicklungsperspektiven der Ausstellungs- und Präsentationstätigkeit der Regierung der Samara-Region;
- Bestimmung der vorrangigen Richtungen der Ausstellungs- und Präsentationstätigkeit der Regierung der Samara-Region für die folgende Periode;
- Ausarbeitung der Ausstellungs- und Präsentationsveranstaltungspläne;
- Bestimmung der Notwendigkeit und des Ausmaßes finanzieller Unterstützung von der Regierung der Samara-Region für die Organisationen, die an den Ausstellungs- und Präsentationsveranstaltungen teilnehmen.
2.5 Die Kommission ist berechtigt, jede andere Frage bezüglich der Entwicklung der Ausstellungs- und Präsentationstätigkeit in Samara-Region zu erwägen. Die Kommission hat Recht, die Vertreter der Behörden der Samara-Region, sowie auch die der anderen Organisationen und einzelne Personen je nach der Tagesordnung zur Kommissionssitzung einzuladen.
2.6 Die Kommission trifft Entscheidungen durch die einfache Mehrheit der anwesenden Kommissionsmitglieder. Als Ergebnis der Kommissionssitzung wird ein Protokoll aufgestellt, der von dem Vorsitzenden der Kommission unterzeichnet wird.
3. Die Ausstellungs- und Präsentationspläne und ihre Ausarbeitungsordnung
3.1 Das Verzeichnis der Ausstellungs- und Präsentationsveranstaltungen bildet sich im Laufe der Ausarbeitung von den Jahr- und Vierteljahrplänen der Veranstaltungen heraus, die von der Kommission angefertigt werden, wo die Vorschläge von den Behörden der Staatsmacht, von der Industrie- und Handelskammer, von den Businessvereinigungen der Samara-Region berücksichtigt werden.
3.2 Der Jahresplan der Veranstaltungen ist eigentlich ein Verzeichnis der Grenzkennziffer des Finanzierungsumfangs nach bestimmten Abschnitten des Planes, dem ein Entwurf der Ausstellungs- und Präsentationsveranstaltungen beigelegt wird. Der vierteljährliche Veranstaltungsplan ist das präzisierte Verzeichnis von konkreten Ausstellungs- und Präsentationsveranstaltungen, die in Rahmen der Grenzkennziffer des Finanzierungsumfangs des Jahresplans finanziert werden.
3.3 Der Jahresplan der Ausstellungs- und Präsentationsveranstaltungen wird für das nächste Jahr von der Kommission aufgrund der Strategie und des mittelfristigen Programms der sozialökonomischen Entwicklung der Samara-Region für die Zeitdauer bis 1. Dezember des Vorplanjahres aufgestellt. In den Jahresplan der Ausstellungs- und Präsentationsveranstaltungen können die Änderungen ordnungsgemäß eingetragen werden.
3.4 Die Vierteljahrpläne der Ausstellungs- und Präsentationsveranstaltungen werden von der Kommission in der Zeitdauer bis zum 20. des Vorplanquartals ausgearbeitet. In den vierteljährlichen Plan der Ausstellungs- und Präsentationsveranstaltungen können die Änderungen ordnungsgemäß eingetragen werden, aber nicht später als einen Monat vor dem vorausgesetzten Veranstaltungsdatum.
3.5 Die Vorschläge bezüglich des vierteljährlichen Ausstellungs- und Präsentationsveranstaltungsplans werden in die Kommission von den Interessenten in folgenden Zeitraum gerichtet:
- für die Veranstaltungen, die in der Russischen Föderation stattfinden, – nicht später als einen Monat vor dem Veranstaltungsquartal;
- für die Veranstaltungen, die im Ausland stattfinden, – nicht später als drei Monate vor dem Veranstaltungsquartal.
3.6 Der Veranstaltungsvorschlag soll das Ziel, das präzise Datum und den Veranstaltungsort, sowie auch die notwendigen Informationsmaterialien und den Auswertungsbericht enthalten. Bei Notwendigkeit sind die Kommission und das Ministerium berechtigt, die Meinung der Zweiggremien der exekutiven Macht der Samara-Region und die Meinung der anderen Organisationen über die Zweckmäßigkeit des Teilnehmens an der einschlägigen Veranstaltung anzufragen.
3.7 Die von der Kommission angefertigten Pläne der Ausstellungs- und Präsentationsveranstaltungspläne werden ins Ministerium für ihre Ausführung gerichtet.
4. Die Vorbereitungs- und Durchführungsordnung der Ausstellungs- und Präsentationsveranstaltungen
4.1 Die organisatorisch-technische Vorbereitung und Durchführung der Ausstellungs- und Präsentationsveranstaltungen, einschließlich materiell-technischer Versorgung und die Teilnehmen am Geschäftsprogramm, gewährleistet die Organisation, die in der von der föderativen Gesetzgebung über die Verteilung der Warenlieferungsaufträge, die Ausführung der Arbeit, die Dienstleistungen für die Staatsbedürfnisse vorgeschriebenen Ordnung (weiter – Operator) gewählt wurde.
4.2 Die Wechselwirkung mit dem Operator im Bereich der organisatorisch-technische Vorbereitung und Durchführung der Ausstellungs- und Präsentationsveranstaltungen und zu anderen Fragen wird von dem Ministerium im Rahmen des abgeschlossenen Staatsvertrags durchgeführt.
Laut des abgeschlossenen Staatsvertrags ist der Operator berechtigt:
- Information von den Behörden der Staatsmacht der Samara-Region über die Veranstaltung anzufragen und zu erhalten;
- Vorschläge hinsichtlich des Kostenaufwandes für die Vorbereitung und die Durchführung der Veranstaltung.
4.3 Der Kostenplan für die Durchführung von den konkreten Ausstellungs- und Präsentationsveranstaltungen wird von dem Vorsitzenden der Kommission nach dem Vorschlag des Ministeriums genehmigt. Dabei werden auch die Vorschläge des Operators berücksichtigt.
4.4 Die Informations- und Auswertungsmaterialien über die Durchführung einer Ausstellung oder Präsentation werden von dem Ministerium im Internet auf den Seiten der Gebietsregierung vorgestellt und regelmäßig aktualisiert.
4.5 Die Vorbereitung der Informations- und Auswertungsmaterialien, die für die Gewährleistung der Teilnahme des Gouverneurs an der Ausstellungs- und Präsentationsveranstaltung notwendig sind, die Beleuchtung dieser Veranstaltungen, an denen sich der Gouverneur der Samara-Region beteiligt, werden von den einschlägigen Strukturen der Gebietsregierung durchgeführt.
5. Die Zusammenfassung der Ergebnisse der Ausstellungs- und Präsentationsteilnahme
5.1 Nach den Ergebnissen der durchgeführten Ausstellungs- und Präsentationsveranstaltung bereitet der Operator laut des abgeschlossenen Staatsvertrages binnen 10 Tagen ab dem Datum der Veranstaltung einen Bericht vor, der Informationen über die organisatorisch-technischen Details, getroffene Vereinbarungen, gefasste Beschlüsse, Aufträge und gemeinsam abgeschlossene Dokumente enthält. Der Operator überweist den Bericht dem Ministerium.
5.2 Das Ministerium archiviert alle Unterlagen über die Ausstellungs- und Präsentationsveranstaltungen.

